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Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen |
Zuständigkeit |
Beratungsservice - Leistungsbereich 2 Gruppenleiterin Carola Tönnies Wilhelm-Höpfner-Ring 4 D-39116 Magdeburg
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Telefon |
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0391 540-3481 |
E-Mail |
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Wenn Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Verpflegung und Beförderung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. [+] Allgemeine Informationen
[+] Erforderliche Unterlagen
[+] Fristen
[+] Rechtsgrundlage
[-] Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag für Leistungen zur Bildung und Teilhabe bei Ihrem örtlichen zuständigen Stelle (z.B. Sozialamt oder Jobcenter) oder über das OnlinePortal.
- Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet Ihre Bedarfe.
- Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde.
- Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
- In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Entscheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglichkeit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dazu ist eine Angabe zur Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben können.
- Wurde Ihr Antrag bewilligt, erfolgt die Kostenübernahme je nach individuellem Fall durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter oder Geldleistungen
[+] Voraussetzungen
[+] Gebühren (Kosten)
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